Verkehrsmedizin

Abstinenzkontrollen

  • Im Rahmen einer MPU (Med.-Psych. Untersuchung)

  • Als Nachweis für Behörden oder Arbeitgeber

Die Begutachtungen der Fahreignung sowie Abstinenzkontrollen werden bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Neben der Einschätzung der Fahrtauglichkeit können Abstinenzbelege von Arbeitgebern oder Behörden eingefordert werden, sofern Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Die Durchführung der Begutachtung über die Fahreignung sowie der Abstinenzkontrollen erfolgt gemäß den offiziellen Beurteilungskriterien in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP). Grundlage der Beurteilung ist ausschließlich das vermutete individuelle Rückfallrisiko.

Für die Erlangung eines Abstinenzbeleges bieten wir Ihnen Haaranalysen an. Der Untersuchungsprozess erfüllt selbstverständlich alle rechtlichen Vorgaben .

 

DIE BESCHEINIGUNG ÜBER DEN ABSTINENZNACHWEIS

Für den Erhalt der Bescheinigung über den Abstinenznachweis müssen alle Laboruntersuchungen zu einem negativen Befund führen. Nur dann erhalten Sie den Nachweis, der Ihnen Abstinenz bestätigt und darüber hinaus juristisch Bestand hat.

Nach der letzten Kontrolluntersuchung stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über den Abstinenznachweis aus. Darüber hinaus erhalten Sie die Einzelbefunde aus dem Labor. Diese dienen Ihnen zusammen mit der Bescheinigung als Vorlagedokument bei den entsprechenden Einrichtungen und Personen.

  • Behörden

  • Arbeitgeber

  • Begutachtung für Fahreignung

 

ABSTINENZNACHWEIS BEI ALKOHOLAUFFÄLLIGKEIT

Ein solcher Nachweis kann, neben der Einschätzung der Fahrtauglichkeit, auch von Arbeitgebern oder Behörden eingefordert werden, sofern Auffälligkeiten in Bezug auf Alkohol festgestellt wurden. Dieser Nachweis muss für ein bestimmtes Zeitfenster erfolgen und mindestens die Dauer eines Jahres umfassen, damit der Nachweis Gültigkeit besitzt.

Die Haarproben werden auf die Substanz Ethylglucuronid (EtG) untersucht. EtG ist ein Stoffwechselprodukt, dass vom menschlichen Körper nach dem Konsum von Alkohol produziert wird.

Aufgrund des Haarwachstums von durchschnittlich 1 cm pro Monat müssen entsprechend 4 Haarproben in einem Abstand von 3 Monaten untersucht werden, um einen Zeitraum von einem Jahr abdecken zu können.

 

ABSTINENZNACHWEIS BEI DROGENAUFÄLLIGKEIT

Grundlage für die Prüfung der Abstinenz bei Drogenauffälligkeit ist das Drogenscreening, welche mittels  Haaranalyse durchgeführt wird. Die Proben werden auf mehrere missbrauchsrelevante Drogen und Medikamente untersucht.

Die Haaranalyse wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten anerkannt. Mit einem durchschnittlichen Haarwachstum von 1 cm pro Monat entspricht das einer verwertbaren Haarlänge von 6 cm. Bei einer Haaranalyse ist zu beachten, dass Ihre Haare weder gefärbt noch getönt sein dürfen, damit die Proben verwertbar sind.

 

INDIVIDUELLE BERATUNG

In Abhängigkeit vom benötigen Zeitraum sowie den individuellen Gegebenheiten können unterschiedliche Analyseformen geeignet sein. Darüber und über das Vorgehen im Allgemeinen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.